Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft?

Wie werde ich Mitglied?

Wichtiger Hinweis

Bitte melden Sie jede Anschriftenänderung und Änderung Ihrer Bankverbindung sofort Ihrer Sektion (nicht der DAV Bundesgeschäftsstelle in München). Sie sichern sich dadurch die fortlaufende Zusendung des DAV PANORAMA und Ihrer Sektionsmitteilungen. Ein Beitragseinzug der wegen einer falschen Kontonummer nicht durchgeführt werden kann, verursacht Ihrer Sektion hohe Kosten und den ehrenamtlichen Mitarbeitern zusätzliche Arbeit.

Beitragssätze und Aufnahmegebühren ab 2024

Kategorie   Jahresbeitrag Spartenbeitrag Klettern
(pro Person)
Aufnahmegebühr
A - Vollmitglied ab 25 Jahre* 70,00 € 150,00 € 10,00 €
B - Partnerbeitrag ab 25 Jahre* 50,00 € 150,00 € 10,00 €
D - Junior 18-24 Jahre* 50,00 € 150,00 € 10,00 €
Jugend / Kind bis 17 Jahre* 30,00 € 40,00 €/160,00 € für Jugendgruppe 10,00 €
Familie** inkl. Kinder*** 120,00 € 150,00 € (A,B,D)
40,00 € (Jugend)
(20,00 € ****)
25,00 €
C - Zweitmitgliedschaft    15,00 € 150,00 € (A,B,C,D)
(20,00 € ****)
entfällt

*       Die Altersangaben beziehen sich auf das Alter zu Beginn des Mitgliedsjahres
**     Alleinerziehende Eltern zahlen einen Vollbeitrag für sich und die Kinder
***   bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (danach Junior)
**** Nur für die Mitglieder der Familiengruppe, ansonsten 150 € pro Person bzw. 40 € für Kinder und Jugendliche.

Bei Eintritt ab 01.09.des laufenden Jahres muss nur der halbe Mitglieds-/Spartenbeitrag gezahlt werden.

Erläuterungen

Partner

  • benötigt zusammen mit dem Vollmitglied eine gemeinsame Anschrift und einen gemeinsamen Bankeinzug.

Familien

  • benötigen eine gemeinsame Anschrift und einen gemeinsamen Bankeinzug
  • zahlen einen Voll- und einen Partnerbeitrag, Kinder und Jugendliche in Familien sind beitragsfrei
  • Alleinerziehende mit Kindern zahlen einen Vollbeitrag für sich und die Kinder

Spartenbeitrag Klettern

  • ist von denjenigen zu bezahlen, die die Kletteranlagen nutzen
  • der Spartenbeitrag Klettern wird mit dem Jahresbeitrag abgebucht, bei Neumitgliedern ist er zusammen mit dem ersten Beitrag zu überweisen

Neumitglieder

  • der erste Beitrag und die Aufnahmegebühr müssen überwiesen werden
  • der Bankeinzug gilt erst für die Folgejahre

Zweitmitgliedschaft (C-Mitglied)

  • Vollmitgliedschaft in einer anderen DAV-Sektion oder Mitgliedschaft im ÖAV oder AVS

Bestandsschutz für Ermäßigungen langjähriger Mitglieder

  • Ermäßigungen, die langjährigen Mitgliedern bereits gewährt wurden (Kat. 1100, 2300, 2500) werden fortgeführt. Diese Kategorien werden nicht mehr neu vergeben.

Kündigungen, Änderungen und verspätete Zahlung

  • Kündigungen sind der Mitgliederverwaltung bzw. der Geschäftsstelle der Sektion Kiel schriftlich bis zum 30.09. des laufenden Jahres mitzuteilen
  • Änderungen von Anschriften und Bankverbindungen sind ebenfalls der Mitgliederverwaltung mitzuteilen. Gebühren für den vergeblichen Bankeinzug werden an die Mitglieder weitergegeben
  • Gebühren für verspätete Zahlungen:
    • nach dem 15.05. 3,00 €
    • nach dem 15.09. 5,00 €

Ansprechpartner

Andrea Schümann

Leiterin der Geschäftsstelle